Notfallhilfe / Krisenvorsorgeliste

Hilfe für Deutsche in Notfällen

Jährlich unternehmen rund 50 Millionen Bundesbürger eine Auslandsreise. Nicht wenige dieser Touristen geraten im Ausland unverschuldet in Notsituationen, in denen sie die Hilfe deutscher Auslandsvertretungen in Anspruch nehmen müssen. 

Deutschenliste und Krisenvorsorge

Alle Deutschen, die - auch nur vorübergehend - im Ausland leben, können in eine Deutschen-/Krisenvorsorgeliste gemäß § 6 Abs. 3 des deutschen Konsulargesetzes aufgenommen werden. Die Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste erfolgt passwortgeschützt im online-Verfahren.

Visa

Serviceseite für Deutsche Staatsangehörige im Ausland

Auf diesen Internetseiten finden Sie aktuelle, allgemein gültige Informationen zum Rechts- und Konsularbereich.

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