Notfallhilfe / Krisenvorsorgeliste
Jährlich unternehmen rund 50 Millionen Bundesbürger eine Auslandsreise. Nicht wenige dieser Touristen geraten im Ausland unverschuldet in Notsituationen, in denen sie die Hilfe deutscher Auslandsvertretungen in Anspruch nehmen müssen.
Hilfe in Notfällen
Alle Deutschen, die - auch nur vorübergehend - im Ausland leben, können in eine Deutschen-/Krisenvorsorgeliste gemäß § 6 Abs. 3 des deutschen Konsulargesetzes aufgenommen werden. Die Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste erfolgt passwortgeschützt im online-Verfahren.
Deutschenliste und Krisenvorsorge
Serviceseite für Deutsche Staatsangehörige im Ausland
Auf diesen Internetseiten finden Sie aktuelle, allgemein gültige Informationen zum Rechts- und Konsularbereich.
konsularinfo.diplo.de