Geburtsanzeigen

Geburt im Ausland

Die Geburt eines deutschen Staatsbürgers im Ausland kann auf Antrag von einem deutschen Standesamt nachbeurkundet werden. Die Antragstellung ist freiwillig. Sie bietet sich insbesondere immer dann an, wenn deutsche Geburtsurkunden für das Kind benötigt werden, oder wenn es hinsichtlich Namensführung oder Abstammung des Kindes Zweifel gibt, so dass diese mit einer deutschen Urkunde dokumentiert werden sollen.

Oftmals ist nach der Geburt eines Kindes im Ausland zumindest eine Namenserkärung notwendig, bevor z.B. ein deutscher Reisepass oder Kinderreisepass für das Kind ausgestellt werden kann.

Werden für das Kind auch deutsche Geburtsurkunden gewünscht, so empfiehlt es sich, statt einer Namenserklärung die Nachbeurkundung der Geburt des Kindes zu beantragen, da diese auch die Namenserklärung beinhaltet.

2. Was brauche ich?

a) brasilianische Geburtsurkunde des Kindes MIT deutscher Übersetzung
b) Geburtsurkunde der Mutter MIT deutscher Übersetzung (falls nicht auf deutsch, englisch oder französisch)
c) Geburtsurkunde des Vaters MIT deutscher Übersetzung (falls nicht auf deutsch, englisch oder französisch)
d) Heiratsurkunde der Eltern, falls verheiratet MIT deutscher Übersetzung (falls nicht auf deutsch, englisch oder französisch)
e) Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass) JEDER Staatsangehörigkeit der Eltern
f) Ausweisdokument des Kindes, falls älter als 14 Jahre
g) eine Gebühr von 35,- Euro pro Kind im jeweiligen Gegenwert in Reais in bar

zusätzliche Urkunden für bereits zum zweiten Mal verheiratete Eltern:
- Heiratsurkunden der Vorehen der Eltern mit Scheidungsvermerken
- bei einer deutschen Mutter: Entscheidung über die Anerkennung der ausländischen Ehescheidung

zusätzliche Urkunden für Adoptivkinder
- brasilianische Geburtsurkunde vor Adoption des Kindes MIT deutscher Übersetzung
- brasilianisches Adoptionsurteil MIT deutscher Übersetzung
- Bescheinigung der CEJAI MIT deutscher Übersetzung
- eventuell weitere vom Standesamt angeforderte Unterlagen

Alle Unterlagen (Urkunden, Übersetzungen, Ausweisdokumente) müssen im Original mit einer einfachen Kopie vorgelegt werden.

Wie läuft das Verfahren ab?

1) Besorgen Sie alle oben genannten Unterlagen und lassen Sie die Übersetzungen und Kopien anfertigen; das Antragsformular muss am Generalkonsulat Sao Paulo nicht vorgelegt werden. Die brasilianischen Ausweise müssen nicht übersetzt werden.
2) Kommen Sie als Eltern gemeinsam mit den Unterlagen ins Generalkonsulat. Ist Ihr Kind 14 Jahre oder älter, muss dieses ebenfalls mitkommen
3) Im Generalkonsulat wird die Geburtsanzeige aufgenommen. Sie unterschreiben und Ihre Unterschriften werden beglaubigt. Sie zahlen die Gebühr für die Unterschrifts- und Kopienbeglaubigung
4) Das Generalkonsulat schickt die Geburtsanzeige mit den Kopien an das Standesamt
5) Das Standesamt übermittelt in der Regel nach 4-8 Wochen die Gebührenrechnung
6) Sie erhalten die Gebührenrechnung per Email vom Generalkonsulat oder direkt vom Standesamt und müssen die Gebühr an das Standesamt überweisen
7) Nach einer Bearbeitungszeit von 3 Monaten bis 3 Jahren übersendet das Standesamt die Geburtsurkunden an das Generalkonsulat
8) Das Generalkonsulat schickt Ihnen eine Email über den Eingang der Urkunden
9) Sie holen die Geburtsurkunden im Generalkonsulat innerhalb von drei Monaten ab. Dafür reicht es, wenn ein Elternteil kommt

Geburtsanzeigen

Adresse, Öffnungszeiten, Feiertage des Generalkonsulats São Paulo

Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland

Überweisungen nach Deutschland

Eurobanknoten

Überweisungen auf deutsche Konten können nicht über das Generalkonsulat, sondern müssen (sofern Sie nicht selbst oder Bekannte über ein Konto in Deutschland verfügen) über brasilianische Banken getätigt werden.
Zum Beispiel führt die Banco Rendimento solche Überweisungen durch, auch wenn der Überweisende kein Konto bei dieser Bank besitzt. Infos dort unter (011) 3457 0700

Information für Eltern

müde...

Zur Beantragung einer Geburtsurkunde ist die Mitnahme des Kindes in die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft, Generalkonsulat oder Honorarkonsulat) nicht erforderlich.

Sprachprobleme?

Lassen Sie sich helfen! Unsere vereidigten Übersetzer können Ihnen gegebenenfalls auch beim Ausfüllen von Anträgen und der Beschaffung von Urkunden helfen. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, auch stellt sie keine Empfehlung dar, sondern dient lediglich zur Information über zugelassene Übersetzer.