Über die deutsche Staatsangehörigkeit

Staatsangehörigkeitsausweis

Informationen zur Beantragung eines Staatsangehörigkeitsausweises (= Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit), eine ausführliche Übersicht über die Gründe, die zum Erwerb und den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit führen, das Antragsformular für einen Staatsangehörigkeitsausweis sowie einen ausgefüllten Musterantrag für einen Staatsangehörigkeitsausweis.

(Wieder-)Einbürgerung gem. Art. 116 II GG

Falls Sie Nachfahre eines Deutschen sind, der die deutsche Staatsangehörigkeit aufgrund der nationalsozialistischen Gesetzgebung am 25.11.1941 verloren hat (deutsche Bürger jüdischen Glaubens, die am 25.11.1941 ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands hatten), finden Sie hier Informationen darüber, unter welchen Voraussetzungen eine (Wieder-)Einbürgerung für Sie in Frage kommt, das Antragsformular für die Einbürgerung sowie einen ausgefüllten Musterantrag für die Einbürgerung.

Terminvergabeverfahren

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises (Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahren) bzw. auf (Wieder-)Einbürgerung gem. Art. 116 II GG nur nach vorheriger Terminabsprache stellen können. Auch für Beratungsgespräche in Sachen Staatsangehörigkeit benötigen Sie einen Termin.
Termine für Staatsangehörigkeitsfragen sind nach vorheriger Terminvergabe (nur über Kontaktformular, siehe rechts) montags bis donnerstags zwischen 13h30 und 15h30 erhältlich.

Staatsangehörigkeit

Adresse, Öffnungszeiten, Feiertage des Generalkonsulats São Paulo

Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland