Weitere Informations- und Serviceleistungen
Häufig wird von deutschen Staatsangehörigen, die in Brasilien z.B. eine Aufenthaltsgenehmigung ("Permanência") beantragen, ein deutsches polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei der brasilianischen Polícia Federal benötigt. Bitte beachten Sie, dass das Führungszeugnis bei Vorlage in der Regel nicht älter als 3 Monate sein darf.
Polizeiliches Führungszeugnis
Ansprechpartner für alle Fragen zur Rente ist seit Oktober 2005 die Deutsche Rentenversicherung. Eine Rentenberatung durch deutsche Auslandsvertretungen kann daher nicht erfolgen. Dies gilt auch für Fragen zur Ausfüllung von Anträgen. Deutsche Auslandsvertretungen können jedoch Anträge weiterleiten sowie Lebensbescheinigungen ausstellen.
Rentenangelegenheiten
Hinweise und Informationen über die Ein- und Durchfuhr von Hunden, Katzen, Frettchen, Kaninchen und Heimvögeln aus Brasilien in die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union
Reisen mit Haustieren
Informationen zur Führung brasilianischer Führerscheine in Deutschland sowie deutscher Führerscheine in Brasilien.
Führerschein
Nach dem deutschen Wehrpflichtgesetz sind alle Männer ab der Vollendung des achtzehnten Lebensjahres wehrpflichtig, wenn sie:
- Deutsche sind und
- ihren ständigen Aufenthalt in Deutschland haben oder
- ihren ständigen Aufenthalt außerhalb Deutschlands haben und ihren früheren ständigen Aufenthalt in Deutschland hatten oder einen deutschen Pass oder eine deutsche Staatsangehörigkeitsurkunde besitzen oder sich auf andere Weise dem Schutz Deutschlands unterstellt haben.
Wehrpflicht in der Bundesrepublik Deutschland
Wer in Deutschland lebt, muss dort gemeldet sein (allgemeine Meldepflicht). Wenn Sie von Deutschland ins Ausland ziehen, brauchen Sie eine Abmeldebescheinigung u.a. zur Vorlage bei den deutschen Auslandsvertretungen im Ausland.
Melderecht in der Bundesrepublik Deutschland