Ehe, Familie, Kinder und Scheidung

Änderung des Scheidungsrechts

Aktuell: Änderung des Scheidungsrechts Am 21.06.2012 ist eine EU-Verordnung in Kraft getreten, wonach deutsche Gerichte zukünfig grundsätzlich nach dem Recht des Staates entscheiden, in dem die Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, und nicht mehr primär nach dem Recht der Staatsangehörigkeit. Die Ehegatten können jedoch das auf ihre Scheidung anwendbare Recht selbst bestimmen, indem sie eine Rechtswahl treffen.

Hochzeit

Eheschließung in Brasilien

Wenn Sie sich als Deutscher entscheiden, hier in Brasilien zu heiraten, müssen Sie sich mindestens 30-35 Tage am Eheschließungsort aufhalten, weil die Aufgebotsfrist 30-35 Tage beträgt. Sie sollten zunächst bei dem zuständigen Standesbeamten (in der Regel das "cartório" in dem Ort, wo Ihr/e Verlobte/r wohnt) anfragen, welche Unterlagen benötigt werden.

Baby

Geburtsanzeigen

Im Ausland geborene Kinder eines deutschen Vaters und/oder einer deutschen Mutter sollten zusätzlich zu der Eintragung der Geburt beim zuständigen ausländischen Standesamt beim Standesamt I in Berlin registriert werden.

Namenserkärungen

Aus familienrechtlichen Ereignissen im Ausland (also z.B. Geburt, Heirat, Scheidung) ergeben sich für deutsche Staatsbürger oftmals keine Auswirkungen auf ihre für den deutschen Rechtsbereich geführte Namen. Damit ein Name für den deutschen Rechtsbereich wirksam erwoben/geändert wird (und somit dieser z. B. auch in ein deutsches Ausweispapier - Reisepass oder Personalausweis - eingetragen werden kann), wird oftmals eine sog. Namenserkärung notwendig sein.

Anlegung eines Eheregisters

Eine im Ausland erfolgte Eheschließung kann auf Antrag durch den zuständigen deutschen Standesbeamten beurkundet werden, vorausgesetzt mindestens einer der Ehegatten ist deutscher Staatsangehöriger.

Scheidung

Anerkennung einer brasilianischen Ehescheidung

Einer in Brasilien getroffenen Entscheidung, durch die eine Ehe geschieden, aufgelöst oder für nichtig erklärt worden ist, kommt in Deutschland erst dann Wirkung zu, wenn sie auch von der zuständigen deutschen Landesjustizverwaltung anerkannt worden ist. Dies kann unter anderem dann relevant sein, wenn eine neuerliche Heirat oder die Wiederannahme des Geburtsnamens beabsichtigt ist. Aktuell: Änderung des Scheidungsrecht Am 21.06.2012 ist eine EU-Verordnung in Kraft getreten, wonach deutsche Gerichte zukünfig grundsätzlich nach dem Recht des Staates entscheiden, in dem die Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, und nicht mehr primär nach dem Recht der Staatsangehörigkeit. Die Ehegatten können jedoch das auf ihre Scheidung anwendbare Recht selbst bestimmen, indem sie eine Rechtswahl treffen.

Ehe, Familie, Kinder und Scheidung

Adresse, Öffnungszeiten, Feiertage des Generalkonsulats Rio de Janeiro

Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland

Telefonsprechzeiten für Rechts- und Konsularangelegenheiten: Montag 14:00 - 15:30 Uhr und Mittwoch 08:30 - 11:00 Uhr

Standesamt I in Berlin

Standeamt I in Berlin

Das Standesamt I in Berlin ist in erster Linie als Auslandsstandesamt tätig und insofern mit Personenstandsfällen (Geburten, Sterbefällen und Eheschließungen) Deutscher und ihnen gleichgestellter Personen befasst, die sich außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ereignet haben.

http://www.berlin.de/standesamt1

Gesetze im Internet

Code_Civil

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