Ehe, Familie, Kinder und Scheidung
Änderung des Scheidungsrechts
Aktuell: Änderung des Scheidungsrechts
Am 21.06.2012 ist eine EU-Verordnung in Kraft getreten, wonach deutsche Gerichte zukünfig grundsätzlich nach dem Recht des Staates entscheiden, in dem die Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, und nicht mehr primär nach dem Recht der Staatsangehörigkeit. Die Ehegatten können jedoch das auf ihre Scheidung anwendbare Recht selbst bestimmen, indem sie eine Rechtswahl treffen.
Scheidungsrecht EU-Verordnung „Rom III“ [pdf, 16.19k]
Wenn Sie sich als Deutscher entscheiden, hier in Brasilien zu heiraten, müssen Sie sich mindestens 30-35 Tage am Eheschließungsort aufhalten, weil die Aufgebotsfrist 30-35 Tage beträgt. Sie sollten zunächst bei dem zuständigen Standesbeamten (in der Regel das "cartório" in dem Ort, wo Ihr/e Verlobte/r wohnt) anfragen, welche Unterlagen benötigt werden.
Eheschließung in Brasilien
Im Ausland geborene Kinder eines deutschen Vaters und/oder einer deutschen Mutter sollten zusätzlich zu der Eintragung der Geburt beim zuständigen ausländischen Standesamt beim Standesamt I in Berlin registriert werden.
Geburtsanzeigen
Aus familienrechtlichen Ereignissen im Ausland (also z.B. Geburt, Heirat, Scheidung) ergeben sich für deutsche Staatsbürger oftmals keine Auswirkungen auf ihre für den deutschen Rechtsbereich geführte Namen. Damit ein Name für den deutschen Rechtsbereich wirksam erwoben/geändert wird (und somit dieser z. B. auch in ein deutsches Ausweispapier - Reisepass oder Personalausweis - eingetragen werden kann), wird oftmals eine sog. Namenserkärung notwendig sein.
Namenserkärungen
Eine im Ausland erfolgte Eheschließung kann auf Antrag durch den zuständigen deutschen Standesbeamten beurkundet werden, vorausgesetzt mindestens einer der Ehegatten ist deutscher Staatsangehöriger.
Eheregister
Einer in Brasilien getroffenen Entscheidung, durch die eine Ehe geschieden, aufgelöst oder für nichtig erklärt worden ist, kommt in Deutschland erst dann Wirkung zu, wenn sie auch von der zuständigen deutschen Landesjustizverwaltung anerkannt worden ist.
Dies kann unter anderem dann relevant sein, wenn eine neuerliche Heirat oder die Wiederannahme des Geburtsnamens beabsichtigt ist.
Aktuell: Änderung des Scheidungsrecht
Am 21.06.2012 ist eine EU-Verordnung in Kraft getreten, wonach deutsche Gerichte zukünfig grundsätzlich nach dem Recht des Staates entscheiden, in dem die Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, und nicht mehr primär nach dem Recht der Staatsangehörigkeit. Die Ehegatten können jedoch das auf ihre Scheidung anwendbare Recht selbst bestimmen, indem sie eine Rechtswahl treffen.
Anerkennung einer brasilianischen Ehescheidung