Passstelle, Staatsangehörigkeitsfragen
Sie benötigen einen neuen Reisepass oder für Ihr Kind einen Kinderausweis? Hier finden Sie Hinweise zum Antragsverfahren und das Passantragsformular als pdf-Datei zum Herunterladen.
Passangelegenheiten
Wenn einer Ihrer Vorfahren aus Deutschland stammt und Sie sich fragen, ob Sie nicht eventuell auch die deutsche Staatsangehörigkeit haben bzw. diese beantragen können, finden Sie hier Informationen.
Über die deutsche Staatsangehörigkeit
Der Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit auf Antrag führt grundsätzlich zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihnen jedoch eine Beibehaltungsgenehmigung für die deutsche Staatsangehörigkeit ausgestellt werden.
Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit
Ab Januar 2013 bieten ausgewählte deutsche Auslandsvertretungen die Dienste einer Personalausweisbehörde an. Das bedeutet, dass Sie insbesondere an der für sie zuständigen Auslandsvertretung z.B. neue Personalausweise beantragen können. Sie können aber auch die elektronischen Zusatzfunktionen des Personalausweises aktivieren oder desaktivieren lassen oder Ihre persönliche PIN ändern.
Bitte beachten Sie bei der Nutzung dieses neuen Angebotes die folgenden Hinweise:Nicht jede Auslandsvertretung ist Personalausweisbehörde. Künftig können an den Generalkonsulaten Porto Alegre, Rio de Janeiro und São Paulo Personalausweise ausgestellt werden. Wenn Sie im Amtsbezirk der Botschaft Brasilia oder des Generalkonsulats Recife wohnhaft sind, wenden Sie sich für das Zusatzangebot Personalausweis bitte an das Generalkonsulat Rio de Janeiro.
Personalausweise für Deutsche ohne Wohnsitz im Inland