Aktuelle Informationen Kleinstprojekte der technischen Zusammenarbeit des Generalkonsulats Rio de Janeiro

In jedem Jahr fördern die Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland in Brasilien Kleinstprojekte der Technischen Zusammenarbeit in ihrem jeweiligen Amtsbezirk.
Hauptsächlich werden Projekte zur Verbesserung der Lebensbedingungen und der Gesundheit der ärmsten Bevölkerungsschichten gefördert. Die Träger solcher Projekte sind meist qualifizierte Organisationen (Nichtregierungsorganisationen, soziale Einrichtungen, örtliche Behörden, Kirchen, o.ä.) in Zusammenarbeit mit den örtlichen Behörden. Es handelt sich um geschlossene Vorhaben (Umsetzung im Jahr der gewährten Zuwendung), die eine nachhaltige Wirkung erzeugen sollen, sowohl Eigenleistungen des Trägers wie die Mitarbeit der Bevölkerung vorsehen und deren Fortführung gesichert ist.
Vor Bewilligung eines Antrags besichtigt der/die zuständige Mitarbeiter/-in der deutschen Auslandsvertretung den Projektstandort, um sich vor Ort über Notwendigkeit und Dringlichkeit sowie Durchführbarkeit ein Bild zu machen. Weitere Projektreisen werden zur Übergabe nach abgeschlossener Durchführung und zum Besuch früherer Projekte (Nachhaltigkeit) durchgeführt.

Ansicht von zahlreichen Euro-Geldscheinen verschiedener Wertigkeit.

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Die Projekte dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen sein und müssen eine Wirksamkeitsdauer (Nutzen) von mindestens zwei Jahren haben.

Nicht finanziert wird der Erwerb von Grundstücken oder Fahrzeugen sowie Maßnahmen, die der Förderung von Einzelpersonen oder bereits privilegierter Gruppen dienen. Projekte, für die ein sonstiger anderer Haushaltstitel des Bundes einschlägig ist (z.B. für Humanitäre Hilfe, Nahrungsmittelhilfe, Förderung der deutschen Sprache, Erhaltung des kulturellen Erbes oder Demokratisierungshilfe), können gleichfalls nicht als Kleinstprojekte der Technischen Zusammenarbeit gefördert werden.

Kleinstprojekte der technischen Zusammenarbeit im Amtsbezirk

Adresse, Öffnungszeiten, Feiertage des Generalkonsulats Rio de Janeiro

Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland

Telefonsprechzeiten für Rechts- und Konsularangelegenheiten: Montag 14:00 - 15:30 Uhr und Mittwoch 08:30 - 11:00 Uhr