Lebensbescheinigung
Lebensbescheinigungen werden von Renten- und Wiedergutmachungsangelegenheiten notwendig als Nachweis, dass der Berechtigte noch lebt, angefordert. Die Formulare hierfür werden von den deutschen Rentenbehörden (nicht von den deutschen Auslandsvertretungen) zu verschiedenen Zeiten versandt und müssen von Ihnen in der Regel bis zu einem bestimmten Stichtag wieder an die innerdeutsche Behörde zurückgesandt werden.
Am einfachsten können wir Ihnen bei Ihrer persönlichen Vorsprache während der allgemeinen Öffnungszeiten bescheinigen, dass Sie noch leben.
Sofern Sie über einen Vordruck einer deutschen Behörde verfügen, bringen Sie diesen bitte mit, wir können Ihnen aber auch einen Vordruck zur Verfügung stellen und bei persönlicher Vorsprache eine Lebensbescheinigung ausstellen.
Sie müssen sich mit einem gültigem Ausweis ausweisen und ein Formular unterschreiben können. Als Ausweisdokument akzeptieren wir nur Originaldokumente (keine beglaubigte Kopie!) wie z.B. Ihren gültigen Reisepass oder brasilianischen Personalausweis, nicht aber Ihren brasilianischen Führerschein. Der brasilianische Personalausweis darf nicht älter als 20 Jahre sein.
Sollten Sie nicht in der Lage sein, persönlich unterschreiben zu können, wird ein ärztliches Attest benötigt.
Wichtiger Hinweis: Für Lebensbescheinigungen, die NICHT von der gesetzlichen Rentenversicherung angefordert werden, wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 Euro im Gegenwert in Reais genommen.
Falls Sie uns wegen Krankheit nicht persönlich aufsuchen können, können wir Ihnen auch einen Hausbesuch einer Vertrauensperson vermitteln, welche dafür allerdings eine Gebühr berechnet, die sich nach Aufwand und Entfernung bemisst.
Wenn Sie weiter entfernt wohnen, können Sie auch die folgende Möglichkeit nutzen:
Gehen Sie bitte mit der
Musterbescheinigung in portugiesischer Sprache (Atestado) [pdf, 3.68k]
zur nächsten Polizeidienststelle (Delegacia de Polícia), aber bitte nicht zum cartório.
Bitten Sie den dortigen Polizeibeamten (Delegado) die Bescheinigung in Portugiesisch (Atestado) auszufüllen und in der Zeile: Assinatura zu unterschreiben.
Diese Unterschrift des Polizeibeamten lassen Sie anschließend von dem Notar (Tabelião), bei dem sie hinterlegt ist, beglaubigen und lassen sich die Unterschriftenkarte des zuständigen Beamten (carta de assinatura, sinal público) aushändigen.
Senden Sie uns dann diese Bescheinigung mit allen Unterschriften und Beglaubigungsvermerken sowie der Karte vom Cartório zusammen mit dem aus Deutschland übersandten Formular und fügen Sie eine beglaubigte Fotokopie Ihres brasilianischen Personalausweises oder deutschen oder ausländischen Reisepasses bei, weil die Lebensbescheinigung von uns legalisiert werden muss.
Renten aus der deutschen Sozialversicherung werden nur dann in gleicher Höhe wie in Deutschand gezahlt, wenn der Rentenempfänger die deutsche Staatsangehörigkeit nachweist .
Der brasilianische Ausländerausweis (RNE) reicht dafür nicht aus. Bitte beantragen Sie nötigenfalls einen neuen deutschen Reisepass bei der für Sie örtlich zuständigen deutschen Auslandsvertretung.