Beglaubigungen, Legalisationen, notarielle Beurkundungen
Zur Verwendung brasilianischer Dokumente im deutschen Rechtsverkehr ist oftmals eine Legalisation der Dokumente notwendig, die den inländischen Behörden bestätigt, dass die Urkunde tatsächlich durch eine offizielle brasilianische Stelle ausgestellt wurde.
Legalisationen
Auch im Ausland benötigen Deutsche und Ausländer gelegentlich Beglaubigungen von Unterschriften, Handzeichen, Namensunterschriften, Abschriften oder Ablichtungen...
Beglaubigungen
Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis des deutschen Nachlassgerichts für den Erben über sein Erbrecht und die Größe seines Erbteils.
Der Antrag auf Erteilung eines Erbscheins wird an der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) notariell beurkundet.
Erbschaftsangelegenheiten
Der Vater des Kindes kann die Vaterschaft nur selbst anerkennen. Die Mutter (und ggfs. das Kind) muss der Vaterschaftsanerkennung persönlich zustimmen. Die Erklärung des Vaters sowie die alle zur Rechtswirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung erforderlichen Zustimmungen bedürfen der öffentlich beurkundeten Form. Sie können durch deutsche Auslandsvertretungen beurkundet werden, wenn sich die Vaterschaft nach deutschem Recht richtet
Vaterschaftsanerkennung