Ehe, Familie, Kinder und Scheidung

Hochzeit

Eheschließung in Brasilien

Wenn Sie sich als Deutscher entscheiden, hier in Brasilien zu heiraten, müssen Sie sich mindestens 30-35 Tage am Eheschließungsort aufhalten, weil die Aufgebotsfrist 30-35 Tage beträgt. Sie sollten zunächst bei dem zuständigen Standesbeamten (in der Regel das "cartório" in dem Ort, wo Ihr/e Verlobte/r wohnt) anfragen, welche Unterlagen benötigt werden.

Baby

Geburtsanzeigen

Im Ausland geborene Kinder eines deutschen Vaters und/oder einer deutschen Mutter sollten zusätzlich zu der Eintragung der Geburt beim zuständigen ausländischen Standesamt beim Standesamt I in Berlin registriert werden

Anlegung eines Eheregisters

Eine im Ausland erfolgte Eheschließung kann auf Antrag durch den zuständigen deutschen Standesbeamten beurkundet werden, vorausgesetzt mindestens einer der Ehegatten ist deutscher Staatsangehöriger.

Erklärung über die Namensführung in der Ehe

Die Namenserklärung kann in der deutschen Auslandsvertretung abgegeben werden, wenn eine Ehe geschlossen wurde und bei Eheschließung keine Namenserklärung abgegeben wurde, die in Deutschland wirksam ist. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn bei Eheschließung im Ausland nur ein Ehegatte seinen Namen geändert hat. Ohne Namenserklärung kann kein neuer Reisepass mit dem Ehenamen ausgestellt werden.

Scheidung

Anerkennung einer brasilianischen Ehescheidung

Einer in Brasilien getroffenen Entscheidung, durch die eine Ehe geschieden, aufgelöst oder für nichtig erklärt worden ist, kommt in Deutschland erst dann Wirkung zu, wenn sie auch von der zuständigen deutschen Landesjustizverwaltung anerkannt worden ist. Dies kann unter anderem dann relevant sein, wenn eine neuerliche Heirat oder die Wiederannahme des Geburtsnamens beabsichtigt ist.

Ehe, Familie, Kinder und Scheidung

Adresse, Öffnungszeiten, Feiertage des Generalkonsulats Porto Alegre

Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland

Standesamt I in Berlin

Standeamt I in Berlin

Das Standesamt I in Berlin ist in erster Linie als Auslandsstandesamt tätig und insofern mit Personenstandsfällen (Geburten, Sterbefällen und Eheschließungen) Deutscher und ihnen gleichgestellter Personen befasst, die sich außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ereignet haben.

Gesetze im Internet

Code_Civil

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