Eheschließung in Brasilien
Hinweis:
Verbindliche Auskünfte zu brasilianischem Recht können Ihnen nur brasilianische Behörden erteilen, zur Frage der Eheschließung in Brasilien beispielsweise die brasilianische Botschaft in Berlin (
http://brasilianische-botschaft.de/
) oder die für Sie örtlich zuständige brasilianische Auslandsvertretung.
Für die Vollständigkeit und Richtigkeit nachstehender Informationen kann daher keinerlei Gewähr übernommen werden, Rechtsansprüche können aus diesen Informationen nicht hergeleitet werden.
Wenn Sie sich als Deutscher entscheiden, hier in Brasilien zu heiraten, müssen Sie sich mindestens 30-35 Tage am Eheschließungsort aufhalten, weil die Aufgebotsfrist 30-35 Tage beträgt. Sie kann gekürzt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der dem Standesamt mitgeteilt und vom Richter genehmigt werden muss.
Sie sollten zunächst bei dem zuständigen Standesbeamten (in der Regel das "cartório" in dem Ort, wo Ihr(e) Verlobte(r) wohnt) anfragen, welche Unterlagen benötigt werden.
Generell müssen jedoch stets folgende Unterlagen vorgelegt werden (wenn Sie nicht in Deutschland geboren sind oder dort keinen Wohnsitz mehr haben, können andere oder weitere Unterlagen notwendig sein, hierüber informiert Sie das "cartório"):
- gültigen Reisepass
- neu ausgestellte Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch des Standesamtes des Ortes, wo Sie geboren sind. Dieser Auszug sollte nicht älter als 6 Monate sein
- deutsches Ehefähigkeitszeugnis, ausgestellt von dem Standesamt Ihres aktuellen deutschen Wohnortes
Den Reisepass legen Sie im Original vor, alle anderen Dokumente müssen in Deutschland durch den zuständigen Regierungspräsidenten vorbeglaubigt und danach der zuständigen Konsularvertretung Brasiliens zur Legalisation eingereicht werden. Dokumente, die in Brasilien amtlich anerkannt werden sollen, müssen mit der entsprechenden Übersetzung in die portugiesische Sprache vorgelegt werden. Diese Übersetzung kann in Brasilien durch einen vereidigten Übersetzer erfolgen oder in Deutschland durch einen beim Landgericht eingetragenen Übersetzer, dessen Unterschrift vom Landgerichtspräsidenten überbeglaubigt sein muss. Auch diese amtliche Übersetzung bedarf der Legalisation durch die brasilianische Auslandsvertretung in Deutschland.
Zwei Zeugen mit gültigem Ausweis müssen zugegen sein. Ein Dolmetscher ist nur dann erforderlich, wenn die Heiratswillligen die Sprache nicht beherrschen, da sie über die Rechte und Pflichten, die sie übernehmen, informiert werden müssen.
Durch eine Heirat bekommt ein nach Brasilien als Tourist eingereister Ausländer nicht automatisch eine Aufenthaltsgenehmigung. Eine Aufenthaltsgenehmigung für einen längerfristigen Aufenthalt in Brasilien bei der Konsularabteilung der brasilianischen Botschaft in Berlin oder dem für den Wohnort zuständigen brasilianischen Konsulat beantragt werden.
Nach der Eheschließung sollte die Heiratsurkunde von der deutschen Auslandsvertretung, in deren Amtsbezirk die Ehe geschlossen worden ist, legalisiert werden.
Legalisationen
Information zur Namensführung nach Eheschließung
Grundsätzlich führen die Ehegatten nach der Heirat solange ihren Geburtsnamen weiter, bis sie in Deutschland beim Standesbeamten oder im Ausland bei einem Konsularbeamten eine Namenserklärung abgegeben haben. Diese muss insbesondere vor der Neuausstellung eines Passes auf einen gemeinsamen Ehenamen abgegeben werden und kann erst nach Bestätigung durch den deutschen Standesbeamten in diesen aufgenommen werden.
Namensführung