Aktuelle Visainformationen der Botschaft Brasília - Aufenthalt über 90 Tage
Seit dem 01.01.2009 können brasilianische Staatsangehörige, auch wenn sie sich länger als drei Monate in Deutschland aufhalten wollen, ohne Visum nach Deutschland einreisen, sofern es sich um einen der folgenden Aufenthaltszwecke handelt:
- Ehegattennachzug
- Einreise zwecks Eheschließung und anschließendem Daueraufenthalt
- Kindernachzug
- Schüleraustausch
- Sprachkursteilnahme
- Studium + Stipendienaufenthalt
Für alle anderen Aufenthaltszwecke (Arbeitsaufnahme, Au-Pair, Praktika) ist in jedem Fall ein Einreisevisum erforderlich.
Informationen zur Visumsbeantragung entnehmen Sie bitte den nachfolgend aufgeführten Merkblättern:
Aufenthaltserlaubnis + Einreise über Drittstaaten
Bitte beachten Sie Folgendes:
Bei Einreise über einen anderen Schengen-Mitgliedsstaat (z.B. über Spanien via Flughafen Madrid) sollten Sie zu Ihrer Sicherheit mit Visum reisen. Da die anderen Schengen-Staaten nicht an nationales deutsches Recht gebunden sind, könnte Ihnen ansonsten unter Umständen die Einreise bzw. Weiterreise nach Deutschland verwehrt werden. Informationen zur Visumsbeantragung finden Sie in den unten aufgeführten Merkblättern.
Auch bei visumsfreier Einreise (Ehegattennachzug, Einreise zwecks Eheschließung und anschließenem Daueraufenthalt, Kindernachzug, Schüleraustausch, Sprachkursteilnahme, Studium) muss nach der Einreise in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Zuständig für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist die Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort in Deutschland. Ohne Aufenthaltserlaubnis dürfen Sie sich maximal 90 Tage pro Halbjahr in Deutschland aufhalten.
Die für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde notwendigen Unterlagen können an dieser Stelle nicht abschließend genannt werden. Die im Folgenden aufgeführten Merkblätter geben jedoch einen Überblick über die Dokumente, die in der Regel bei Antragstellung vorgelegt werden müssen. Gegebenenfalls können von der Ausländerbehörde auch andere Unterlagen gefordert werden. Verbindliche Informationen erhalten Sie direkt von der Ausländerbehörde.