Die Botschaft in Brasília
Die Arbeit der Konsularabteilung der Botschaft Brasilia wird reorganisiert.
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Nachdem weitere Zuständigkeiten aus dem Rechts-und Konsularbereich von der deutschen Botschaft in Brasília an das Generalkonsulat Rio de Janeiro abgegeben wurden, wird ab dem 1.6.2013 der Publikumverkehr bei der deutschen Botschaft in Rechts- und Konsularangelegenheiten eingestellt.
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Ab dem 17. Juli 2011 geht die Zuständigkeit der RK-Stelle der Botschaft für
- Pass- und
- Sichtvermerksfragen,
- Staatsangehörigkeitsfragen und
- Personenstandswesen
an das GK Rio über.
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Ab dem 17. Juli 2011 geht die Zuständigkeit der RK-Stelle der Botschaft für
- Pass- und
- Sichtvermerksfragen,
- Staatsangehörigkeitsfragen und
- Personenstandswesen
an das GK Rio über.
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Sie benötigen "einen Stempel von der Botschaft"?
Hier zeigen wir Ihnen, welche Bescheinigungen wir für Sie ausstellen können, welche Dokumente Sie hierfür eventuell vorlegen müssen und was die Bescheinigung kosten wird.
Bescheinigungen
Informationen über Eheschließung, Geburtsanzeigen und Namensführung sowie Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen in Deutschland
Ehe, Familie, Kinder und Scheidung
Auch im Ausland benötigen Deutsche und Ausländer gelegentlich Beglaubigungen (von Unterschriften, Handzeichen, Namensunterschriften, Abschriften oder Ablichtungen), Legalisationen und notarielle Beurkundungen, zum Beispiel in Nachlassangelegenheiten oder bei Vaterschaftsanerkennungen.
Beglaubigungen, Legalisationen, notarielle Beurkundungen
Hier finden Sie weitere Informations- und Serviceleistungen der Rechts- und Konsularabteilung der Botschaft Brasília, zum Beispiel Informationen über polizeiliche Führungszeugnisse, Rentenangelegenheiten, Führerscheine, Melderecht und Wehrpflicht in der Bundesrepublik Deutschland.
Weitere Informations- und Serviceleistungen